Die Anbringen einer umfassenden Wärmedämmung auf der gesamten Hausfassade ist eine modernisierende Instandsetzung, zumindest dann, wenn an der Fassade Schäden aufgetreten sind. Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (ZMR 2011, S. 737 f.) ist zwar noch zum alten Recht ergangen, sie kann aber ohne weiteres auf die neue Rechtslage übertragen werden.
Wärmedämmung der Fassade als modernisierende Instandhaltung – Bild: (c) Thomas Max Müller /PIXELIO)Das Gericht verweist bezüglich der Definitionen einer modernisierenden Instandsetzung auf Bärmann/Merle. Danach liegt eine modernisierende Instandsetzung dann vor, wenn sie aus Anlaß eines notwendigen – vorhandenen oder absehbaren – Instandsetzungsbedarfs erfolgt und eine Instandsetzung bewirkt.