Zum 01. Oktober 2011 erhöht Nordrhein-Westfalen die Grunderwerbsteuer von 3,5 % auf 5 %. Das Land zieht damit anderen Bundesländern nach. Beabsichtigte Kaufverträge sollten daher rechtzeitig beurkundet werden, da die Erhöhung den Kaufpreis spürbar verteuert. Das Datum des notariellen Kaufvertrags ist maßgebend.
In Rheinland-Pfalz beabsichtigt die Landesregierung, ab dem 01.03.2012 den Grunderwerbsteuersatz von 3,5 % auf 5 % anzuheben. Der höhere Grunderwerbsteuersatz war im Koalititonsvertrag der neuen rheinland-pfälzischen Landesregierung angekündigt worden.