Wenn man die Entwicklung der novellierten Trinkwasserverordnung verfolgt, kommt man leicht zu der Einschätzung, daß beim Verordnungsgeber gilt: Denn sie wissen nicht was sie tun!
Wenn das alles noch wirksam werden soll, müßten die vorgesehenen Änderungen bis zum 31.10.2012 umgesetzt sein, sonst würde die derzeit vorgesehene jährliche Prüfung noch greifen, und die Erstprüfung wäre bis zum 31.10.2012 notwendig.
Die Änderungen sind wohl im Wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die staatlichen Gesundheitsämter mit der Neufassung der Trinkwasserverordnung völlig überlastet sind, und daß die Prüflabore ohnehin nicht in der Lage sind, alle Anlagen bis zum 31.10.2012 zu prüfen. Das hätte man alles vorher wissen können und müssen, der blinde Aktionismus mit fragwürdiger Rechtfertigung war vermeidbar und für Gebäudeeigentümer wäre viel Arbeit erspart geblieben, hätte man sich rechtzeitig mehr Gedanken gemacht. Es bleibt zu hoffen, daß mit der 2. Änderung endlich Ruhe einkehrt.