Die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung“ (EnEV 2014) tritt am 01. Mai 2014 in Kraft. Für Wohnungseigentümer bedeutet die Änderung in der Praxis:
EnEV novelliert – (c) Thorben Wengert/pixelio.de
Ab dem 01. Mai 2014 gibt es neue Formulare bei der Ausstellung von Energieausweisen, die sog. Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung werden Bestandteil des Energieausweises. Bei der Vermietung ist die Vorlage des Energieausweises vorgeschrieben, nach Abschluß des Mietvertrages muß der Energieausweis ausgehändigt werden. Künftig müssen in Vermietungsanzeigen Angaben zur Energieeffizienz gemacht werden. Bestehende Energieausweise bleiben aber gültig.
Die energetischen Anforderungen für Neubauten wurden um 25 % verschärft. Diese Änderung tritt am 01.01.2016 in Kraft. Dieser Tag ist Stichtag für den Bauantrag oder die Bauanzeige.