Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH entschieden, daß auch die Straßenreinigungskosten für die Reinigung des öffentlichen Gehwegs Handwerkerleistungen darstellen (BUNDESFINANZHOF Urteil vom 20.3.2014, VI R 56/12).
Strassenreinigungkosten sind Handwerkerleistungen (c)Erika Hartmann/pixelioDie Leitsätze des BFH zur Straßenreinigung auf öffentlichem Grund
1. Auch die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, beispielsweise öffentlichem Grund erbracht werden, kann als Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG begünstigt sein (entgegen BMF-Schreiben vom 10. Januar 2014 IV C 4-S 2296-b/07/0003:004, 2014/0023765, BStBl I 2014, 75).
2. Es muss sich dabei allerdings um Tätigkeiten handeln, die in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn der Haushalt des Steuerpflichtigen an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen wird.