Verteilung des Selbstbehalts im Wohnungseigentum umstritten Wohnungseigentümergemeinschaften vereinbaren beim Abschluss einer Gebäudeversicherung oft, dass bestimmte Risiken nicht versichert werden oder dass bei jedem Schadensfall ein Selbstbehalt abgezogen wird. Wenn Risiken unversichert bleiben oder ein Selbstbehalt vereinbart wird, stellt sich die Frage, wem diese Entscheidung im Schadensfall anzulasten ist, dem Verband oder dem einzelnen geschädigten Wohnungseigentümer. Die Frage, wie mit einem Selbstbehalt umzugehen ist, ist bisher höchstrichterlich nicht entschieden und sie ist (deshalb) auch umstritten. Leitungswasserschaden im Sondereigentum bei vereinbartem Selbstbehalt Im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers ereignet sich ein Wasserschaden. Bei der Leitungswasserversicherung hat die Gemeinschaft einen Selbstbehalt in Höhe von 2.500 […]