In der aktuellen Ausgabe „Der Wohnungseigentümer“ ist ein lesenswerter Aufsatz von Brych (Die nicht beschlussfähige Eigentümerversammlung – Rettung oder Ersatzversammlung – 3/2011, S. 84 ff.) enthalten. Der Autor vertritt die Auffassung, daß die Kosten einer Wiederholungsversammlung unter dem Gesichtspunkt des Schadenersatzes von den Wohnungseigentümern allein zu tragen sind, die an der Erstversammlung nicht teilgenommen haben und auch nicht vertreten waren. Er begründet das damit, daß die Anwendung des gesetzlichen Verteilungsschlüssels nicht sachgerecht wäre: Diejenigen Eigentümer, die zur Erstversammlung erschienen waren oder sich haben vertreten lassen, kann man sinnvollerweise für die Zusatzkosten der Zweitversammlung nicht verantwortlich machen, weil sie diese nicht verursacht […]