Kreditaufnahme kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen Der BGH bestätigt seine bisherige Auffassung, wonach die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann. Der V. Senat betont aber, dass angesichts des Haftungsrisikos (Ausfall einzelner Wohnungseigentümer mit Hausgeldzahlungen) bei der Entscheidung über die Finanzierung einer Maßnahme durch ein hohes langfristiges Darlehen Zurückhaltung geboten ist. Anforderung an ordnungsmäßigen Beschluss über Kreditaufnahme Und was der Senat damit meint, kommt in der Pressemitteilung vom 25.09.2015 wie folgt zum Ausdruck: Der Beschluss muss Angaben über die zu finanzierende Maßnahme, die Höhe des Darlehens, dessen Laufzeit, die Höhe des Zinssatzes bzw. des nicht zu […]