BGH zu Wohngeldrückständen und Schadenersatz Alleinige Inhaberin des Anspruchs auf Zahlung des Wohngeldes ist die Wohnungseigentümergemeinschaft Erfüllt ein Wohnungseigentümer seine Verpflichtung zur Zahlung des Wohngelds nicht, kommen gegen ihn nur Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft, nicht aber der einzelnen Wohnungseigentümer in Betracht (BGH, Urteil vom 10. Februar 2017 – V ZR 166/16). Der Fall zum Schadenersatz Ein Wohnungseigentümer war mit der Zahlung von Wohngeld in erheblicher Höher in Rückstand geraten. Der Verwalter hatte sein Amt niedergelegt (nachdem seine Vergütung nicht bezahlt wurde) und der Wasserversorger hatte seine Lieferung eingestellt, weil seine Forderungen von der Gemeinschaft nicht beglichen wurden. Der Kläger, der seine Eigentumswohnung […]